Mutterschafts-vorsorge
Dem Schutz von Mutter und Kind wurde noch nie so große Aufmerksamkeit gewidmet wie heute. Ziel ist es, Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Mutter und Kind abzuwenden und Gesundheitsstörungen rechtzeitig zu erkennen.
Mutterschafts-
richtlinien
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Um Schwangerschaftsrisiken rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bedarf es Ihrer regelmäßigen Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen.
Die folgenden Untersuchungen, Basisleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, erwarten Sie in der nächsten Zeit:
Blutkontrolle
Als erstes erfolgt eine Blutuntersuchung, bei welcher Blutgruppe und Rhesusfaktor untersucht werden. Zusätzlich erfolgt ein Antikörpersuchtest, um die Blutverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind feststellen zu können. Dieser Test wird dann zwischen der 21. und 24. SSW wiederholt. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf bestimmte Geschlechtkrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll.
Gynäkologische Untersuchungen
Diese werden im Abstand von etwa 4 Wochen und später, entsprechend dem Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Abständen durchgeführt. Mit der ersten Untersuchung wird eine ausführliche Anamnese erstellt. Die Scheide und die Gebärmutter werden untersucht und ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen. Dieser wird auf das evtl. Vorhandensein von Chlamydien (Bakterien) untersucht. Weitere Untersuchungen bei den Vorsorgeterminen sind: Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle, bei Bedarf Urinuntersuchung und Hämoglobinbestimmung, abhängig vom letzten Befund.
Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening): 9. bis 12. Schwangerschaftswoche, 19. bis 22. Schwangerschaftswoche (auch als erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung) sowie 29. bis 32. Schwangerschaftswoche.